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Kein Platz für Fußgänger

Stellungnahme der Wählerinitiative Kelsterbach zur Gestaltung der neuen Stadtmitte

Es ist bekannt, dass sich die Wählerinitiative Kelsterbach bereits in der Planungsphase für einen Platz ohne Parkplätze und auch für den Erhalt der großen alten Bäume einsetzte. Das hätte ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Wir hatten uns damals für einen urbanen Platz mir hoher Aufenthaltsqualität ausgesprochen, der eine richtige „Neue Mitte“ hätte werden können.

Die Mehrheitsverhältnisse in Kelsterbach entschieden anders und so wurde es umgesetzt. Als im Sommer letzten Jahres die Detailplanungen für den Sandhügelplatz vorgestellt wurden, fragten wir nach, wie es mit den Wegen und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger gemacht wird. Damals erklärte Bürgermeister Ockel, dies sei noch nicht konkret geplant und werde rechtzeitig geschehen. Anfang 2017 fragten wir erneut beim Bürgermeister nach. Darauf erhielten wir keine Antwort.

Zuletzt haben wir im Parlament beantragt das Thema Nahmobilität, also die Mobilität zu Fuß und mit dem Rad, systematisch und strategisch anzugehen und dafür im Haushalt Mittel bereit zu stellen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt mit dem Hinweis, es werde bereits genug getan.

Die „neue Mitte“ ist seit wenigen Wochen eröffnet. Zeitgleich mit der Eröffnung wurde der letzte Zebrastreifen in Höhe der Friedensstraße entfernt. Viele Schulkinder der Karl-Treutel-Schule müssen auf ihrem Schulweg die Mörfelder Straße überqueren. Dafür gab es früher eine Fußgängerampel. Für die Grundschulkinder, gerade die Kleinsten, bedeutet die Überquerung der Straße Stress und Unsicherheit.

Viele Eltern beschwerten sich bei der Stadt über den fehlenden sicheren Fußgängerüberweg und erhielten daraufhin von der Verwaltung folgende Stellungnahme:

„Für die Schüler der Karl-Treutel-Schule (Schulweg) wird in der Mörfelder Straße zwischen Rathaus und Friedensstraße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) eingerichtet, der natürlich auch von anderen Fußgängern genutzt werden kann.
In Tempo 30 Zonen und Straßen werden gem. Straßenverkehrsordnung grundsätzlich keine Fußgängerquerungshilfen (Zebrastreifen) eingerichtet. Die dort vorgenommene Verkehrszählung bestätigt diese Verfahrensweise. Der betreffende Bereich der Mörfelder Straße wurde extra auch zusätzlich aufgepflastert , sodass dem Autofahrer signalisiert wird, dass er sich hier besonderes rücksichtsvoll und aufmerksam zu verhalten hat. Dies ist Standard in der Verkehrsplanung.“

Die Antwort der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend:

1.

Der „provisorische Zebrastreifen“ in Höhe der Friedensstraße wurde erst nach einigen Wochen und heftigen Protesten von Eltern und Karl-Treutel-Schule angelegt. Es ist allerdings häufig zu beobachten, dass parkende Autos nicht den Schutzabstand einhalten. Die Sicherheit des Zebrastreifens könnte noch verbessert werden, z.B. eine Fahrbahnverengung und/oder zusätzliche Markierungen. Zudem ist der Standort zu weit von der neuen Stadtmitte entfernt. Fußgängerinnen rund um den Sandhügelplatz haben nichts davon.

2.

Die Aussage, dass es in Tempo 30-Zonen „grundsätzlich“ keine Zebrastreifen gibt, wurde mehrfach von Amtsträgern vorgebracht. Oft gefolgt von einem Appell an alle Verkehrsteilnehmer sich rücksichtsvoll zu verhalten. Derartige Moralisierungen sind völlig fehl am Platz, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Professionelle Verkehrsplanung geht selbstverständlich von realen Voraussetzungen und Gegebenheiten aus und nicht von einem frommen Wunsch, einem idealisierten Zustand, in dem sich alle an die Regeln hielten.

Der Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung ist mehr als ärgerlich. Denn in der STVO steht nichts über die Kriterien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Die hierfür ausschlaggebenden „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) sollten auch in der städtischen Verwaltung bekannt sein. Diese Richtlinien bieten hinlängliche Möglichkeiten bei Bedarf eben doch Fußgängerwege, auch in Tempo 30-Zonen, einzurichten.

3.

Es wird nichts darüber ausgesagt, auf welche Verkehrszählung sich die Verwaltung bezieht, oder wann diese stattgefunden haben soll. Die letzte bekannte Verkehrsuntersuchung stammt aus dem Jahr 2015 und war ein Teil des Bebauungsplanverfahrens zum Sandhügelplatz (VKT GmbH, Fachgutachten Verkehr Bebauungsplan „Neue Mitte / Sandhügelplatz“ in Kelsterbach, 25.02.2015). Dieses Verkehrsgutachten bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzungen. Aussagen über die Nutzung durch Fußgänger sind hier nicht zu finden. Dennoch gibt es Prognosen zum Autoverkehr nach Eröffnung der neuen Stadtmitte. Diese Zahlen geben unseres Erachtens genug Anlass um Fußgängerüberwege nach der R-FGÜ einzurichten.

4.

Die Bezugnahme auf den „Standard in der Verkehrsplanung“ ist hier in Kelsterbach äußerst fragwürdig. Denn von Standards sind wir meilenweit entfernt.

a) Der „Knick“ in der Mörfelder Straße am Beginn des Platzes war extrem gefährlich. Er liegt mitten auf der Kuppe zur Rampe in die Unterführung und ist jetzt – nach der Verbesserung –von der Unterführung kommend besser zu erkennen. Vom Sandhügelplatz aus ist er nach wie vor erst im letzten Moment zu sehen. Der Radfahrstreifen in der Unterführung (der ohnehin seit jeher viel zu schmal ist und jeder Regel widerspricht) wurde in Höhe des „Knicks“ nach einigen Wochen nachgebessert. Das war so schlecht und regelwidrig ausgeführt, dass es jedem erfahrenen Verkehrsplaner von vorneherein hätte klar sein müssen, dass das so nicht geht.

b) Vor dem Ems-Hochhaus sind vier Parkplätze auf voller Breite eingerichtet und ausgewiesen. Weder links noch rechts gibt es einen Gehweg. Fußgänger müssen sich zwischen den Autos hindurchzwängen.

c) Auch gegenüber gibt es keinen richtigen Gehweg. Dort sind Fahrradständer angeordnet, direkt daran schließt sich der Parkplatz Sandhügelplatz an. In diesem Bereich ist zwar Tempo 10 angeordnet, aber wo soll man denn laufen: auf der Fahrbahn?

d) Der Gehweg in der Sandhügelstraße vor der neu eröffneten Tagespflege ist viel zu schmal, an der engsten Stelle keine 80cm breit. Dazu ist er teilweise uneben. Durch neu aufgestellte Schilder und Lüftungsschächte verringert sich die lichte Breite nochmals. Bereits seit zwei Jahrzehnten wird von einer Mindestbreite von 2,50 m ausgegangen, damit Bequemlichkeit und Annehmlichkeit für alle NutzerInnen (nebeneinander, mit Taschen, mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, kleine Kinder mit dem Rad – hier gemäß STVO) gewährleistet ist. Im innerstädtischen Bereich sind regelmäßig erhebliche Mehrbreiten einzuplanen. Auch diese Richtlinien müssten den Planern bekannt sein (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06; Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA (R 2); Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG (R 2)).

e) Der Gehweg an der Rückseite des Gebäudes in der Weingärtenstraße ist ebenfalls viel zu schmal. Nur etwa 1,20 m breit. Auch dieser Gehweg wird notorisch zugeparkt

f) Kurz nach der Eröffnung des Sandhügelplatzes waren sämtliche verfügbaren Flächen und das Blindenleitsystem ständig zugeparkt. Hektisch mussten weitere Pflanzkübel nachbestellt werden. Doch weiterhin werden Gehwege, auch von Zulieferern, zugestellt. Dieses Verhalten war und ist vorhersehbar, wird es doch durch niveaugleiche Flächen und fehlende Farbkontraste geradezu heraufbeschworen. Die nun nachträglich erfolgte Einführung eines Halteverbotes in der Sandhügelstraße zeigt, wie wenig vorausschauend gedacht wird. Schlimmer noch: seitdem ist zu beobachten, dass Kurzzeitparker vermehrt den Gehweg blockieren (um wegen des Parkverbotes die Straße maximal freizuhalten). Wir gehen davon aus, dass auch das absolute Halteverbot in Kürze wieder geändert werden muss, weil es der anliegenden Tagespflegeeinrichtung kaum zuzumuten ist, dass BesucherInnen nicht einmal zum Ein- und Aussteigen anhalten dürfen. Auch Kurzbesucher der Sparkasse scheren sich nicht darum.

g) Der gesamte Platzbereich ist in einem einheitlichen Grau gehalten. Die Parkmarkierungen sind kaum zu erkennen. Viele FußgängerInnen bewegen sich verunsichert zwischen den nicht klar abgegrenzten Gehwegen, dem Platz und dem Straßenraum. Selbst der Streit darum, ob das Blindenleitsystem farblich abgesetzt sein muss zeigt, dass den Planern ihr Design das Allerwichtigste war. Es war ihnen wichtiger als die Benutzerfreundlichkeit und wichtiger als die Verkehrssicherheit und damit tatsächlich ein Verstoß gegen die STVO.

h) Die Standards in der Verkehrsplanung gehen von unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern aus. Grundschulkinder bis 10 Jahren sind noch nicht in der Lage die Entfernung und Geschwindigkeit sich nähernder Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Hinzu kommt, dass Kinder durch ihre Größe die Straße nicht so überblicken können, wie Erwachsene. Ihr Blickwinkel ist kleiner. Auch ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, Rollstuhlfahrende oder Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs haben ein höheres Schutzbedürfnis als die „Fitten“. Für alle diejenigen muss es sichere Möglichkeiten geben die Straße zu überqueren.

i) An der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße hat sich bedauerlicherweise nichts getan. Hier müssen alle aus dem Neubaugebiet Länger Weg in Richtung Stadtmitte herüber. Auch die BewohnerInnen des Hauses Weingarten, Schülerinnen und Schüler, Fußgänger auf dem Weg zum Einkaufen. Die Straßenquerschnitte im Kreuzungsbereich sind überdimensioniert (siehe beiliegende Skizze). Bis zu 17 Meter Straßenfläche muss überquert werden. Das kann schon mal 20 Sekunden dauern, bis man es von einer auf die andere Seite geschafft hat. Ein herannahendes Auto legt in dieser Zeitspanne bei Tempo 30 über 160 Meter zurück.

In der Planung der Verkehrsinfrastruktur kommt zum Ausdruck welche Verkehrsmittel Vorrang genießen. Trotz Temporeduzierung und Rücksichtnahme hat der motorisierte Kraftverkehr in der „neuen Stadtmitte“ nach den Straßenverkehrsregeln ganz klar die Vorfahrt. Die zu Fuß Gehenden machen jedoch erst eine lebendige Stadtmitte aus. „Vorfahrt“ sollten also vor allem die Fußgängerinnen und Fußgänger genießen.

Zur Verbesserung der Situation in der „neuen Mitte“ schlagen wir dementsprechend folgende Maßnahmen vor:

  • Einrichtung von sechs Fußgängerüberwegen gemäß beiliegendem Plan (sandhuegelplatz-fgue.jpg). An diesen Stellen werden die Fahrbahnen am häufigsten überquert. Bei Nr. 5 sollte – ggfs. mit einer Bürgerbeteiligung – erwogen werden eine Fußgängerampel einzurichten.
  • Rückbau von zwei Parkplätzen am Ems-Hochhaus, so dass beiderseits Raum für Gehwege ist. (Markierung x1 und x2)
  • Gegenüber an der alten Mörfelder Straße werden die Fahrradständer unter Wegfall von Parkplätzen von der Straße weiter abgesetzt, damit ein Gehweg entsteht (Markierung x3
  • Der nördliche Gehweg in der Sandhügelstraße wird verbreitert auf mindestens 2,50 m (Markierung x4)
  • Der Kreuzung Weingärtenstraße/Lilienstraße/Sandhügelstraße wird umgestaltet und im Kreuzungsbereich die Straßenquerschnitte verringert, so dass nur noch wenige Meter Straße überquert werden müssen. Auch hier könnten Fußgängerüberwege eingerichtet werden.
  • Der Gehweg an der Rückseite des Investorengebäudes in der Weingärtenstraße wird auf 2,50 m verbreitert.

Über die „neue Mitte“ hinaus bereitet der Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ für zu Fuß Gehende keine Freude:

I.) Wir mussten leider erfahren, dass es für die Karl-Treutel-Schule keinen aktuellen Schulwegplan gibt. Die Erstellung von Schulwegplänen, die Einrichtung sicherer Schulwege und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist in Hessen rechtlich vorgeschrieben. Die Stadt als örtliche Verkehrsbehörde ist hier in besonderer Pflicht.

II.) Uns wurde berichtet von Unfällen mit Kindern und Beinahe-Unfällen – auch auf Schulwegen im Stadtgebiet. Desweiteren gibt es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über unsichere oder zugeparkte Zebrastreifen – häufig verursacht von Eltern, die in der Rush-Hour ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen. Diese Zustände sind teils seit Jahren bekannt. Nicht bekannt ist hingegen, ob und wie Unfälle systematisch analysiert werden um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Da an bekannten neuralgischen Punkten, wie z.B. an der Karl-Treutel-Schule oder in der Bergstraße/Mainstraße seit langer Zeit keinerlei Maßnahmen ergriffen worden sind, liegt die Vermutung nahe, dass es hier keine planmäßige Herangehensweise gibt. Dabei könnte in vielen Fällen mit einfachen und preiswerten Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden.

III.) Im Kelsterbacher Stadtgebiet findet man hunderte Stellen, die FußgängerInnen das Leben schwer machen. Gefahrenstellen, unübersichtliche Einmündungen, nicht vorhandene oder unsichere Fußgängerüberwege, nicht abgesenkte Bordsteine, überbreite Straßenquerschnitte, extrem schmale oder fehlende Gehwege, großflächig zugelassenes Gehwegparken in vielen Bereichen…
Wir haben beispielhaft (und garantiert unvollständig) einige der zu bemängelnden Standorte auf einer Karte kenntlich gemacht:

Unser Fazit: beim Kelsterbacher „Standard in der Verkehrsplanung“ wird eher nach der Maßgabe Versuch & Irrtum vorgegangen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird dabei wenig bis nichts getan. Dabei ist zu Fuß gehen die preiswerteste, umweltschonendste, platzsparendste und sozialverträglichste Form der Mobilität. Zu Fuß Gehende beleben die Straßen, machen eine direkte Kommunikation möglich und sorgen für Urbanität.

Zur Situation in der Stadtmitte schlagen wir vor das Thema auf einer Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen, Umweltschutz öffentlich zu erörtern. Dabei könnten neben Stadtverordneten auch die Grundschulen, Kitas und die Altenpflegeeinrichtungen eingeladen werden. Außerdem sollten Bürgerinnen und Bürger gehört werden.

 

Mainhöhe: WIK kritisiert Verkauf städtischer Grundstücke und Reduzierung von Sozialwohnungen

Heute wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Stadtparlament über eine „Grundstücksangelegenheit“ diskutiert. Worum es dabei geht, war bereits der Presse zu entnehmen: Den Verkauf von über 15.000 Quadratmetern städtischer Flächen an die Nassauische Heimstätte (NH).

Die WIK kritisiert den geplanten Verkauf der Flächen und fordert bei der derzeitigen Nutzung in Erbpacht zu verbleiben. Genau so wurde es auch bei den kürzlich fertiggestellten Häusern der NH in der Waldstraße gemacht, wie auch dem Geschäftsbericht der NH für das Jahr 2016 zu entnehmen ist.

Seite 45 unten rechts: „Das Grundstück für die fünf neuen Wohngebäude stellt die Stadt in Erbbaurecht zur Verfügung. Sie steuert außerdem 880.000 Euro bei und erhält dafür Belegungsrechte.“

Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK erklärt:

„Die Flächen um die es geht im Areal Mainhöhe werden seit den 1950er von der NH in Erbpacht genutzt. Es gibt seitens der Stadt keinen vernünftigen Grund, hieran etwas zu ändern.“ Selbst wenn man Planungssicherheit für die NH als Argument bringen wollte: Die bestehenden Verträge laufen über mehrere Jahrzehnte. Das ist mehr als genug, um jeden Cent wieder herein zu holen, der auf dem Gelände investiert werden soll.

Grundstücke für Großprojekte sind grundsätzlich nur noch in Erbbaurecht abzugeben. Das hat den Vorteil, dass sie langfristig in städtischer Hand bleiben und wir städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen sozialverträglichen Wohnungsbau haben. Grund und Boden ist in Kelsterbach knapp und somit ein wichtiges Potential der Zukunftsplanung. Die Zielsetzung eine „schwarze Null“ zu erreichen darf nicht durch den Verkauf von Tafelsilber erreicht werden sondern durch eine solide Haushaltsführung.

Wir begrüßen selbstverständlich die Investition in neue Wohnungen. Schlecht ist jedoch, dass es statt bisher 86 Sozialwohnungen künftig nur noch 80 geben soll. Bei dem derzeitigen Druck auf dem Wohnungsmarkt, sollte es einen höheren Anteil an sozial gefördertem Wohnraum geben.

Das ist der „familienfreundlichen Stadt Kelsterbach“ für junge Familien geschuldet.


Änderungsanträge der WIK zur Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017

Änderungsantrag der Wählerinitiative Kelsterbach zu TOP 8 der Stadtverordnetenversammlung :

„Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1.
Änderung Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2017 „Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße“ – 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB“

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:

Es wird ein weiterer Punkt angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Bebauungsplan eine verbindliche Quote von 40% jedoch mindestens 86 sozial geförderte Wohneinheiten enthalten muss. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Änderungen am Vorentwurf vorzunehmen.

Begründung:

Zur Zeit befinden sich auf dem neu zu beplanenden Gelände 86 sozial geförderte Wohnungen. Die von der Nassauischen Heimstätte (NH) vorgestelltem Pläne sehen vor, dass in Zukunft nur noch 80 Wohnungen sozial gefördert sein sollen. Dies ist nicht im Interesse der Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger, die teilweise mehrere Jahre auf die Zuteilung von Wohnungen warten müssen.

In Anbetracht der Tatsache, dass 246 neue Wohnungen entstehen sollen, ist es nicht vermittelbar, wieso ausgerechnet bei den sozial bedürftigen gespart werden soll. Die Quote von 40% würde bedeuten, dass statt der zur Zeit geplanten 80 sozial geförderten Wohnungen 98 neue Wohnungen gebaut würden. Im Vergleich zum aktuellen Bestand wären dies 12 zusätzliche Wohnungen.

Statt 166 frei vermarktbarer Wohnungen hätte die NH immer noch 148 Wohnungen mehr zur Verfügung als es derzeit der Fall ist. Durch den Passus „jedoch mindestens 86“ wird klar gestellt, dass auch bei einer Reduktion des Bauvorhabens die Anzahl an sozial geförderten Wohneinheiten nicht unter den aktuellen Stand fällt. Sollte die NH beschließen, mehr als 246 Wohneinheiten zu bauen, würde auch entsprechend mehr sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung stehen.
„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“, so wird Bürgermeister Manfred Ockel im Jahresbericht der NH von 2016 zitiert. Dies muss auch für sozial benachteiligte Menschen gelten.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.


Änderungsantrag  der Wählerinitiative Kelsterbach  zu TOP 14 der Stadtverordnetenversammlung :

 „ Verkauf der stadteigenen Erbbaugrundstücke „Rüsselsheimer Straße 163-203“ (Gemarkung Kelsterbach, Flur 4, Nr. 52/1, 52/2, 53/3, 53/4 u. 55/1, groß gesamt 17.632 m²) an die Erbbauberechtigte, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 12/13, 60311 Frankfurt am Main „

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt :

Die Stadtverordnetenversammlung ändert den Beschlussvorschlag wie folgt:
Es wird ein weiterer Punkt zu den Auflagen und Bedingungen angefügt und entsprechend nummeriert. Er enthält diesen Inhalt:
In den abzuschließenden Kaufvertrag ist weiterhin aufzunehmen, dass die Stadt Kelsterbach ein Vorkaufsrecht erhält, sollte die Nassauische Heimstätte oder ein Rechtsnachfolger beschließen, einzelne oder alle Grundstücke verkaufen zu wollen. Der Kaufpreis darf dabei maximal 10% zuzüglich Inflationsausgleich über dem Preis liegen, den die Nassauische Heimstätte gezahlt hat.

Begründung:

Durch seine Lage direkt am Main und in unmittelbarer Nähe des Fachmarktzentrums sind die Grundstücke in einer für Investoren sehr interessanten Lage. Durch das Vorkaufsrecht sichert sich die Stadt
Kelsterbach trotz der Auflösung der Erbpacht eine langfristige Verfügbarkeit über die Flächen, sollte die NH sich von den Grundstücken trennen wollen.

„Die Nassauische Heimstätte ist ein Garant für bezahlbare Mieten in unserer Stadt.“ – dieses Zitat passt nicht nur in den Antrag zur Änderung des Bebauungsplans. Es gibt aber keine Garantie, dass im Falle eines
Verkaufs der Grundstücke der neue Besitzer dieses Kriterium ebenfalls erfüllt. Zu hoffen, dass die NH die Flächen niemals verkaufen wird, wäre eine Naivität, die wir uns als Parlamentarier nicht erlauben dürfen.

Nachtrag: Dieser Änderungsantrag wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU, sowie FW/FDP/EUK abgelehnt.


 

Neuer Kreisel Südliche Ringstraße/Mörfelder Straße

Stellungnahme der Wählerinitiative Kelsterbach zur Umgestaltung der Kreuzung Südliche Ringstraße/Mörfelder Straße

Diese Stellungnahme verschickte die WIK am 04.11.2017 an die Mitglieder des Ausschusses Bauen, Planen, Umweltschutz, Fahrradbeauftragte und Magistrat

Die „grundhafte Erneuerung Knotenpunkt Südliche Ringstraße / Mörfelder Straße als Kreisverkehrsplatz (KVP)“ wurde auf der 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umweltschutz am Montag, 19.06.2017 vorgestellt.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die überdimensionierten Straßenflächen teilweise rückgebaut werden und statt der Ampel-Kreuzung ein Kreisel eingerichtet werden soll. Das ist schon mal gut.

Was allerdings die Radwege angeht, wirkt die Planung wenig innovativ und eher rückwärtsgewandt. Um das Radfahren attraktiver zu machen, braucht es Wege, auf denen man sein Ziel schnell, sicher und komfortabel erreichen kann. Wichtig ist ein lückenloses Netz. Ein Radweg mit Hindernissen oder Unterbrechungen ist für viele Radler mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis praktisch unbrauchbar.

Wenn also ein Neubau wie dieser ansteht, wäre es angebracht nach den neuesten Erkenntnissen zu planen und Mobilitätskonzepte der Zukunft, in denen die Nahmobilität eine größere Rolle spielt, zu berücksichtigen.

Wir haben uns darum bemüht, detaillierte Pläne der Entwürfe zu erhalten. Wir haben nur grobe, schlecht aufgelöste Ausdrucke bekommen, auf denen man nur wenig erkennen kann. Daraus wird die Wegeführung für den Rad- und Fußverkehr kaum ersichtlich.

  1. Es wird auf der Südlichen Ringstraße ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite geplant. Gemäß den Richtlinien (ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010) ist das die einfachste (und schlechteste) Lösung. Besser wären Radfahrstreifen, die mindestens 1,85 m breit sind. Und die beste Lösung wäre ein baulich angelegter Radweg. Da die Straße ohnehin zurückgebaut werden soll, ist der breitere Radfahrstreifen vorzuziehen.
  1. Radwege, bzw. Schutzstreifen sind gemäß der ERA so anzulegen, dass bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ein Überholen von Radlern nicht mehr möglich ist. Entsprechend enden die Radwege rechtzeitig vor der Einfahrt in den Kreisel. In der uns vorgelegten Planung macht es den Eindruck, dass die Zufahrten und Abfahrten des Kreisels nicht den Empfehlungen der ERA 2010 entsprechen.
  1. Im Nordöstlichen Bereich der Südlichen Ringstraße fehlt der Radweg ganz. Warum?
  1. Das Ende des Radweges („Anschluss an bestehende Wegeführung“) ist unklar. Wie soll man von hier aus durch den Baugé-Kreisel nach links in das Neubaugebiet Länger Weg kommen? Und wie geht es danach weiter?
  1. Um den Radverkehr von und zum Flughafen und ins Gewerbegebiet (Stichwort: Fahrten zum Arbeitsplatz) attraktiver zu machen, bedarf es auch im südlichen Teil der Mörfelder Straße brauchbarer Radwege.

Der Kreisverkehr würde nach den Entwurfsplänen immer noch den Charakter eines außerörtlichen Knotenpunktes aufweisen. Die Fahrbahn hier mitzubenutzen, dürfte auch nach dem Umbau eher etwas für Furchtlose und gewohnheitsmäßige Radfahrer sein. Es motiviert andere Benutzergruppen aber wenig.

Uns liegen keine Verkehrszahlen vor, wie stark die Straßen vom Verkehr belastet sind. Diese sind evtl. noch einzuholen. Aufgrund des Charakters am Ortseingang ist es bedenkenswert den Kreisverkehr mit einem  umlaufenden Radweg auszustatten, was die Nutzung für größere Benutzergruppen attraktiver machen würde. Der Platz für eine solche Lösung ist auf jeden Fall vorhanden.

Grundsätzlich – und in die Zukunft geschaut – sollte jetzt auch darüber nachgedacht werden die vierspurige, mit den Mittelleitplanken versehene Südliche Ringstraße auf zwei Fahrspuren zurückzubauen. Die Straße stellt heute noch eine massive Barriere dar. Mit einem Rückbau ergäben sich auch ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. mit Wegeverbindungen ins Feld.

Wir schlagen vor, zu der Kreiselplanung einen Workshop durchzuführen und die verschiedenen Möglichkeiten zu überprüfen. Daran sollten neben dem Planungsbüro und MitarbeiterInnen der Verwaltung auch Fachverbände, z.B. ADFC und Fuss e.V. eingeladen werden. Außerdem die ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten, sachkundige BürgerInnen und Stadtverordnete.

Erwiderung der Stadt Kelsterbach

Die Stadt Kelsterbach hat am 09.11. auf unsere Stellungnahme geantwortet. Die Stadt will von ihrer Planung nicht abrücken und geht auf die weiteren Vorschläge (z.B. Workshop) gar nicht ein. Wir befürchten, dass die vorgesehenen Radwege nur Stückwerk bleiben werden und wenig attraktiv sind. Die Weiterführung und Anbindung von Radwegen ist noch völlig offen, bzw. gar nicht vorgesehen.

WIK-Anfrage zum Thema städtische Website/Smart City

Zur Behandlung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stellt die Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) folgenden Anfrage an den Magistrat:

Anfrage der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) zum Thema  Smart City / Webseite

Kelsterbach möchte sich „für die Zukunft smarter machen“. Die Fraktion der WIK bittet den Magistrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

Die Webseite www.kelsterbach.de basiert auf der am 19. Februar 2015
veröffentlichten Software Typo3 in Version 4.5.40. Am 15. April 2015
wurden der Langzeit-Support für den Versionsstrang 4.5 eingestellt.

1) Wie wird die Sicherheit des Webauftritts gewährleistet, nachdem es für die verwendete Typo3-Version keine Sicherheits-Updates mehr gibt?
2) Ist die Migration auf eine neuere Version bereits geplant ist? Falls ja: Für wann ist die Inbetriebnahme angesetzt?
3) Ist eine Anpassungen an der Webseite geplant, so dass diese auf mobilen Endgeräten nutzbar ist? Falls ja: Für wann ist die Inbetriebnahme angesetzt?
4) Laut Impressum gibt es zur Zeit keinen Webmaster, der die Webseite betreut. Falls ja: Für wann ist die Besetzung geplant?

Unsere Anfrage wurde mit den Unterlagen zur Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2017 beantwortet:

Dazu unser Kommentar:

WIK entsetzt über Cyber-Sicherheitsverständnis der Stadt

„Ist diese Antwort ihr ernst?“, so lautete die Nachfrage von Christian Hufgard im Stadtparlament, nachdem vom Magistrat eine Frage zum Sicherheitskonzept der städtischen Webseite beantwortet worden war. „Die von der Stadt Kelsterbach eingesetzte Version Software Typo3 wird seit Jahren nicht mehr gepflegt – nach IT-Standards eine desaströse Situation“, so der IT-Fachmann weiter. „Dies scheint den Magistrat aber nicht weiter zu stören, die Gefahr eines Einbruchs in den Server wird mit dem Hinweis abgetan, dass es ja ein Backup geben würde. Dabei wird aber vollkommen außer Acht gelassen, dass ein Backup vielleicht den Zustand der Webseite selber schützt, aber Cyber-Kriminelle selten so unbedacht vorgehen, dass sie eine Webseite einfach nur zerstören. Die viel größere Gefahr ist die, dass auf einer Webseite wie www.kelsterbach.de Viren und Trojaner platziert werden, die dann jeden einzelnen Besucher angreifen. Das Backup der Stadt nützt da niemandem.“

Weiter wollte die WIK wissen, ob bereits eine Ablösung der veralteten Software geplant sei und wann diese in Betrieb genommen würde. Die aus Sicht der WIK enttäuschende Antwort: In 2018. „Ob das nun Januar wird oder Dezember, das steht in den Sternen.“, kritisiert Hufgard. „Ich habe den Eindruck, dass mit der Planung genau in dem Moment begonnen wurde, als unsere Anfrage gestellt wurde. Ansonsten müsste bei einem Projekt dieser größer mindestens ein grober Zeitplan existieren.

WIK-Anfrage zum Thema Freifunk-Förderung

Zur Behandlung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stellt die Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) folgenden Anfrage an den Magistrat:

Anfrage der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) zum Thema Freifunk-Förderung

Am 7. November 2016 stellte die WIK einen Antrag zur Förderung von Freifunk-Installationen in Kelsterbach. Dieser wurde an den Magistrat verwiesen. In einem Zwischenbericht am 15. Mai 2017 wurde wenig über den
eigentlichen Stand des Antrags berichtet, dafür aber viel unverbindliches über eine mögliche weitere Planung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit.

Mittlerweile hat Kelsterbach in der „neuen Stadtmitte“ eine Freifunk-Installation, die von den Menschen dort rege genutzt wird. Alleine bei der Einweihungsfeier am 14. Oktober 2017 waren bis zu 100 Menschen über das Freifunk-Netz online. Zum Einsatz kommt dort keine Hardware der Firma ZTE, die als Kooperationspartner für das Thema „Smart City“ dienen soll.
Die WIK bittet den Magistrat um unverzügliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kosten entstanden der Stadt Kelsterbach durch die Freifunk-Installation in der „neuen Stadtmitte“?
2. Welche laufenden Kosten entstehen der Stadt Kelsterbach durch die Freifunk-Installation in der „neuen Stadtmitte“?
3. Wie ist der Stand bei der im Mai angekündigten Freifunk-Installation im Stadtteiltreff im Bereich der sozialen Stadt?
4. Wie beurteilt der Magistrat die Zusammenarbeit mit Freifunk Kelsterbach?
5. Sieht der Magistrat das Projekt „Wifi4EU“ (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/wifi4eu-kostenloses-wlan-fur-alle , siehe Antrag der CDU-Fraktion) als gleichwertig zu dem im WIK-Antrag  vorgeschlagenen Modell der Förderung bürgerlichen Engagement zum Aufbau eines freien WLANs an?

Wie der Magistrat unsere Anfrage beantwortet hat erfahren Sie demnächst hier.

Fraport stellt Pläne zu Abriss und Neubau der Schallmauer vor

Öffentliche Informationsveranstaltung am 28.09.2017 um 19:00 Uhr im Fritz-Treutel-Haus

Die Fraport AG beabsichtigt in den nächsten zwei Jahren, die Schallmauer abzureißen und durch einen größtenteils niedrigeren Neubau zu ersetzen. Die bestehende Lärmschutzwand ist über 2,5 Kilometer lang und 15 Meter hoch. Der Bau geht zurück auf den Vertrag von 1968, den die Stadt Kelsterbach damals mit dem Flughafen geschlossen hat, um uns vor allem vor Bodenlärm zu schützen.

Die Pläne von Fraport sehen vor, dass die neue Wand lediglich 4 Meter hoch wird. An einigen Stellen sind auch höhere Elemente vorgesehen.

Die Bedingungen für Kelsterbach haben sich nach dem Bau der Nordwest-Landebahn verschlechtert. Nicht nur durch die Landebahn selbst, auch wegen der Rollbrücken über die Autobahn und die großflächigen Rodungen kommt mehr Lärm in unsere Stadt.

Die alte Schallmauer entspricht also nicht mehr der Zeit. Werden die neuen Wände, die Fraport bauen will, uns vor den zusätzlichen Belastungen schützen, obwohl sie 11 Meter niedriger sind als die alten? Wird der 1968 Vertrag im Sinne Kelsterbachs fortgeschrieben? Wird es eine wirksame Überprüfung mit Vorher/Nachher-Vergleichen geben?

Der Flughafenbetreiber wird sicherlich die für Ihn vorteilhafteste Variante verfolgen. Entspricht dies auch den Interessen der Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger? In diesem Sinne würde sich die Wählerinitiative Kelsterbach freuen, wenn sich die Menschen zahlreich an der öffentlichen Informationsveranstaltung am 28.09.2017 im Bürgerhaus beteiligen.

Präsentationen von Fraport

Hier dokumentiert die Präsentationen von Fraport auf der Informationsveranstaltung am 28.09.2017

Pirat im Parlament

Pressemitteilung, 29.08.2017
Erstmals in der Kelsterbacher Geschichte, sitzt ein „Pirat“ im Stadtparlament. Christian Hufgard, der auf der Liste der Wählerliste der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) angetreten war, ist als Nachrücker für Thorsten Fern ins Stadtparlament eingezogen. Fern legte das Mandat aus persönlichen Gründen nieder.
„Ich freue mich sehr, endlich aktiv in die parlamentarische Diskussion eingreifen zu können.“, erklärt Hufgard. „Durch die offene Arbeitsweise der WIK bin ich sehr gut vorbeitet und kann sofort voll einsteigen.“
Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK, ist auch optimistisch: „Christian ist ein sehr direkter Typ, der sicherlich für frischen Wind im Parlament sorgen wird. Ich möchte mich aber auch ausdrücklich bei Thorsten Fern für die geleistet Arbeit bedanken. Er hat erklärt, weiterhin politisch aktiv sein zu wollen, wenn auch nicht mehr als Abgeordneter.“
Die Piraten sind im Kreis Groß-Gerau auch im Kreistag vertreten. Dort stellen sie in einem ungewöhnlichen Bündnis mit SPD, Grünen, Linken die Mehrheit. In Kelsterbach ist Hufgard in der WIK-Fraktion gemeinsam mit Tanja Mohr (Die Linke) Teil der größten Oppositions-Fraktion. Nach der SPD ist die WIK mit fast 21% die zweitstärkste Partei in Kelsterbach.

Antrag zur Förderung der Nahmobilität

Antrag der Fraktion der Wählerinitiative Kelsterbach zur Stadtverordnetenversammlung am 21. August 2017

Nachtrag, August 2017: Der WIK-Antrag zu Nahmobilität wurde von der SPD/CDU-Mehrheit im Parlament abgelehnt. Zur Begründung wurde angegeben, es werde ja bereits genug getan. Es gebe ein Radverkehrskonzept und Fahrradbeauftragte.

Damit ist unseres Erachtens eine Chance vertan, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen und es nachhaltig und strategisch anzugehen. Die Situation ist nicht nur für RadfahrerInnen unbefriedigend, sondern auch für Leute, die zu Fuß unterwegs sind. Längst überfällig sind auch Berichte über die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, welches die Stadt zwei Jahre nach der Verabschiedung noch nicht einmal veröffentlicht hat.


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Förderung und Entwicklung der Nahmobilität, wie sie in den Leitlinien der „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen“ (AGNH) festgelegt sind und deren Charta der Magistrat bereits unterzeichnet hat.

Um die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad und dem ÖPNV aktiv zu fördern, ist die Entwicklung konkreter Maßnahmen erforderlich. In diesem Sinn wird der Magistrat beauftragt:

1. In den Haushalt 2018 und die folgenden das Produkt „Förderung der Nahmobilität“ ausdrücklich auszuweisen und mit Investitionsmitteln auszustatten.

2. In der Verwaltung personelle Ressourcen zu diesem Zweck bereit zu stellen. Dies soll nicht durch zusätzliches Personal, sondern z.B. durch Umorganisation, Einsparungen oder Effizienzverbesserungen erreicht werden.

3. In der Verwaltung entsprechende fachliche Kompetenzen aufzubauen und fortwährend zu erweitern.

4. Mit der Zeit eine Strategie mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und zur Verringerung des Autoverkehrs zu entwickeln und fortzuschreiben.

Über die Aktivitäten ist der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich Bericht in geeigneter Form zu erstatten. Dies kann z.B. im Rahmen von Haushaltsdebatten und -berichten erfolgen.

Anhang: Charta der AGNH

Begründung

Nachhaltigkeit, Lärmschutz, Gesundheitsförderung, Barrierefreiheit, Klimaschutz, urbane und lebenswerte Städte sind die Schlagworte mit denen Nahmobilität in Verbindung gebracht wird. Viele Wege, die die Menschen im Alltag zurücklegen, sind so kurz, dass sie ohne weiteres zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Das Bekenntnis zur umweltfreundlichen Fortbewegung wird mittlerweile von vielen politischen Parteien und gesellschaftlichen Akteuren mitgetragen.

Die Entscheidung „welches Verkehrsmittel benutze ich?“ wird von uns tagtäglich getroffen. Allzu oft fällt die Wahl auf das Auto. Viele Faktoren, wie Zeit, Komfort und auch das Sicherheitsgefühl spielen eine Rolle. Ob wir auch zu Fuß oder mit dem Rad schnell, sicher und bequem unser Ziel erreichen, hängt entscheidend von einer guten und durchgängigen Infrastruktur ab.

Der Lärm, der Ausstoß klima- und gesundheitsschädlicher Emissionen und Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität durch den Verkehr sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Das Bewusstsein, dass die bisherige Verkehrspolitik  an ihre Grenzen stößt, ist gewachsen.

Es wird zunehmend über Alternativen nachgedacht und integrierte Mobilitätsstrategien entwickelt. Doch der Weg ist angesichts der bestehenden Infrastrukturen weit, steinig und schwer. Umso wichtiger ist es, mit einem ersten Schritt anzufangen.

Insoweit verzichtet dieser Antrag darauf, konkrete Zahlen und Maßnahmen aufzulisten. Diese sollen von der Verwaltung im Rahmen der Möglichkeiten nach und nach entwickelt und mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie der lokalen Politik diskutiert werden.

Altlasten im Mainvorland

Die Wählerinitiative (WIK) informierte am 31.01. 2017 den Magistrat über das Vorhandensein möglicher Altlasten im beplanten Abschnitt am Mainvorland. In dem angrenzenden Gelände der alten Schleuse wurde in den 50/60-ziger Jahren der Aushub des Mains abgelagert. Daran erinnern sich ehemalige Anwohner der „Mainhöhe“.

Der Aushub war mit dem chemischen Resten Naphthalin aus einem gesprengten Schiff aus der Kriegszeit ca. 1945 versetzt. Die Beschreibung des Naphthalin ist in heutigen verfügbaren Chemikaliendatenblättern nachzulesen und zeigt die Umweltschädlichkeit dieses Stoffes auf. Es ist deshalb ratsam dieses Gelände auf diese Altlasten zu prüfen.

Es könnte sein, dass die damals „weißen Klumpen“ im Erdreich noch reichlich vorhanden sind bzw. der Boden könnte stark kontaminiert sein wenn diese Chemikalie sich zersetzt hat. Die Eigenart dieser Chemikalie war der starke Geruch nach “ Mottenpulver“.

Dieses Gelände muss geprüft werden bevor es weiter als Freizeitgelände für Jedermann gestaltet wird.

Leider erfolgte bis heute keine Antwort vom Magistratsvorsitzenden zu diesem Thema.