Fraport stellt Pläne zu Abriss und Neubau der Schallmauer vor

Öffentliche Informationsveranstaltung am 28.09.2017 um 19:00 Uhr im Fritz-Treutel-Haus

Die Fraport AG beabsichtigt in den nächsten zwei Jahren, die Schallmauer abzureißen und durch einen größtenteils niedrigeren Neubau zu ersetzen. Die bestehende Lärmschutzwand ist über 2,5 Kilometer lang und 15 Meter hoch. Der Bau geht zurück auf den Vertrag von 1968, den die Stadt Kelsterbach damals mit dem Flughafen geschlossen hat, um uns vor allem vor Bodenlärm zu schützen.

Die Pläne von Fraport sehen vor, dass die neue Wand lediglich 4 Meter hoch wird. An einigen Stellen sind auch höhere Elemente vorgesehen.

Die Bedingungen für Kelsterbach haben sich nach dem Bau der Nordwest-Landebahn verschlechtert. Nicht nur durch die Landebahn selbst, auch wegen der Rollbrücken über die Autobahn und die großflächigen Rodungen kommt mehr Lärm in unsere Stadt.

Die alte Schallmauer entspricht also nicht mehr der Zeit. Werden die neuen Wände, die Fraport bauen will, uns vor den zusätzlichen Belastungen schützen, obwohl sie 11 Meter niedriger sind als die alten? Wird der 1968 Vertrag im Sinne Kelsterbachs fortgeschrieben? Wird es eine wirksame Überprüfung mit Vorher/Nachher-Vergleichen geben?

Der Flughafenbetreiber wird sicherlich die für Ihn vorteilhafteste Variante verfolgen. Entspricht dies auch den Interessen der Kelsterbacher Bürgerinnen und Bürger? In diesem Sinne würde sich die Wählerinitiative Kelsterbach freuen, wenn sich die Menschen zahlreich an der öffentlichen Informationsveranstaltung am 28.09.2017 im Bürgerhaus beteiligen.

Präsentationen von Fraport

Hier dokumentiert die Präsentationen von Fraport auf der Informationsveranstaltung am 28.09.2017

Pirat im Parlament

Pressemitteilung, 29.08.2017
Erstmals in der Kelsterbacher Geschichte, sitzt ein „Pirat“ im Stadtparlament. Christian Hufgard, der auf der Liste der Wählerliste der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) angetreten war, ist als Nachrücker für Thorsten Fern ins Stadtparlament eingezogen. Fern legte das Mandat aus persönlichen Gründen nieder.
„Ich freue mich sehr, endlich aktiv in die parlamentarische Diskussion eingreifen zu können.“, erklärt Hufgard. „Durch die offene Arbeitsweise der WIK bin ich sehr gut vorbeitet und kann sofort voll einsteigen.“
Bruno Zecha, Fraktionsvorsitzender der WIK, ist auch optimistisch: „Christian ist ein sehr direkter Typ, der sicherlich für frischen Wind im Parlament sorgen wird. Ich möchte mich aber auch ausdrücklich bei Thorsten Fern für die geleistet Arbeit bedanken. Er hat erklärt, weiterhin politisch aktiv sein zu wollen, wenn auch nicht mehr als Abgeordneter.“
Die Piraten sind im Kreis Groß-Gerau auch im Kreistag vertreten. Dort stellen sie in einem ungewöhnlichen Bündnis mit SPD, Grünen, Linken die Mehrheit. In Kelsterbach ist Hufgard in der WIK-Fraktion gemeinsam mit Tanja Mohr (Die Linke) Teil der größten Oppositions-Fraktion. Nach der SPD ist die WIK mit fast 21% die zweitstärkste Partei in Kelsterbach.

Antrag zur Förderung der Nahmobilität

Antrag der Fraktion der Wählerinitiative Kelsterbach zur Stadtverordnetenversammlung am 21. August 2017

Nachtrag, August 2017: Der WIK-Antrag zu Nahmobilität wurde von der SPD/CDU-Mehrheit im Parlament abgelehnt. Zur Begründung wurde angegeben, es werde ja bereits genug getan. Es gebe ein Radverkehrskonzept und Fahrradbeauftragte.

Damit ist unseres Erachtens eine Chance vertan, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen und es nachhaltig und strategisch anzugehen. Die Situation ist nicht nur für RadfahrerInnen unbefriedigend, sondern auch für Leute, die zu Fuß unterwegs sind. Längst überfällig sind auch Berichte über die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, welches die Stadt zwei Jahre nach der Verabschiedung noch nicht einmal veröffentlicht hat.


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Förderung und Entwicklung der Nahmobilität, wie sie in den Leitlinien der „Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen“ (AGNH) festgelegt sind und deren Charta der Magistrat bereits unterzeichnet hat.

Um die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad und dem ÖPNV aktiv zu fördern, ist die Entwicklung konkreter Maßnahmen erforderlich. In diesem Sinn wird der Magistrat beauftragt:

1. In den Haushalt 2018 und die folgenden das Produkt „Förderung der Nahmobilität“ ausdrücklich auszuweisen und mit Investitionsmitteln auszustatten.

2. In der Verwaltung personelle Ressourcen zu diesem Zweck bereit zu stellen. Dies soll nicht durch zusätzliches Personal, sondern z.B. durch Umorganisation, Einsparungen oder Effizienzverbesserungen erreicht werden.

3. In der Verwaltung entsprechende fachliche Kompetenzen aufzubauen und fortwährend zu erweitern.

4. Mit der Zeit eine Strategie mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und zur Verringerung des Autoverkehrs zu entwickeln und fortzuschreiben.

Über die Aktivitäten ist der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich Bericht in geeigneter Form zu erstatten. Dies kann z.B. im Rahmen von Haushaltsdebatten und -berichten erfolgen.

Anhang: Charta der AGNH

Begründung

Nachhaltigkeit, Lärmschutz, Gesundheitsförderung, Barrierefreiheit, Klimaschutz, urbane und lebenswerte Städte sind die Schlagworte mit denen Nahmobilität in Verbindung gebracht wird. Viele Wege, die die Menschen im Alltag zurücklegen, sind so kurz, dass sie ohne weiteres zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Das Bekenntnis zur umweltfreundlichen Fortbewegung wird mittlerweile von vielen politischen Parteien und gesellschaftlichen Akteuren mitgetragen.

Die Entscheidung „welches Verkehrsmittel benutze ich?“ wird von uns tagtäglich getroffen. Allzu oft fällt die Wahl auf das Auto. Viele Faktoren, wie Zeit, Komfort und auch das Sicherheitsgefühl spielen eine Rolle. Ob wir auch zu Fuß oder mit dem Rad schnell, sicher und bequem unser Ziel erreichen, hängt entscheidend von einer guten und durchgängigen Infrastruktur ab.

Der Lärm, der Ausstoß klima- und gesundheitsschädlicher Emissionen und Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität durch den Verkehr sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Das Bewusstsein, dass die bisherige Verkehrspolitik  an ihre Grenzen stößt, ist gewachsen.

Es wird zunehmend über Alternativen nachgedacht und integrierte Mobilitätsstrategien entwickelt. Doch der Weg ist angesichts der bestehenden Infrastrukturen weit, steinig und schwer. Umso wichtiger ist es, mit einem ersten Schritt anzufangen.

Insoweit verzichtet dieser Antrag darauf, konkrete Zahlen und Maßnahmen aufzulisten. Diese sollen von der Verwaltung im Rahmen der Möglichkeiten nach und nach entwickelt und mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie der lokalen Politik diskutiert werden.

Altlasten im Mainvorland

Die Wählerinitiative (WIK) informierte am 31.01. 2017 den Magistrat über das Vorhandensein möglicher Altlasten im beplanten Abschnitt am Mainvorland. In dem angrenzenden Gelände der alten Schleuse wurde in den 50/60-ziger Jahren der Aushub des Mains abgelagert. Daran erinnern sich ehemalige Anwohner der „Mainhöhe“.

Der Aushub war mit dem chemischen Resten Naphthalin aus einem gesprengten Schiff aus der Kriegszeit ca. 1945 versetzt. Die Beschreibung des Naphthalin ist in heutigen verfügbaren Chemikaliendatenblättern nachzulesen und zeigt die Umweltschädlichkeit dieses Stoffes auf. Es ist deshalb ratsam dieses Gelände auf diese Altlasten zu prüfen.

Es könnte sein, dass die damals „weißen Klumpen“ im Erdreich noch reichlich vorhanden sind bzw. der Boden könnte stark kontaminiert sein wenn diese Chemikalie sich zersetzt hat. Die Eigenart dieser Chemikalie war der starke Geruch nach “ Mottenpulver“.

Dieses Gelände muss geprüft werden bevor es weiter als Freizeitgelände für Jedermann gestaltet wird.

Leider erfolgte bis heute keine Antwort vom Magistratsvorsitzenden zu diesem Thema.

Haushalt 2017

Der Haushalt der Stadt Kelsterbach wurde am 30.01.2017 mehrheitlich von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die WIK lehnte den Haushalts 2017 ab.  Fraktionsvorsitzender Bruno Zecha, erläuterte in seiner Rede, warum:

Der Haushalt 2017 kommt nun von dem Sturzflug der letzten Jahre in einen Gleitflug, allerdings unter zum Teil fragwürdigen Rahmenbedingungen. Denken wir auch an die Reduzierung der Kreisumlage , die hier hilft den Haushalt zu entlasten.

Der Haushalt kann nur durch den Griff in die Taschen der Bürger ausgeglichen werden. Ein Haushaltssicherungskonzept soll vermieden werden.

Ein weiterer unverständlicher Punkt ist die Nennung von 6 Mio € auf Seite 26 unter Kassenkredit. Ein geplanter Gewerbesteuerbetrag, dessen ausbleiben hatte Auswirkungen auf den Kassenkredit. Diese 6 Mio € sind ein Risiko. Zumal wenn sie nicht in absehbarer Zeit eintreffen. Wenn sie ausbleiben oder nur in stark verringerter Wertigkeit eintreffen hat das Auswirkung auf die Abschmelzung der Rücklagen die derzeit bei 1,4 Mio liegen. Da kann sich jeder überlegen was die Folgen wären, wie z.B. einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Und wenn das Defizit größer als  1 Mio ist , wäre ein Haushaltssicherungskonzept notwendig. Das wäre allemal notwendig, wenn auf die Rücklage aus den außerordentlichen Ergebnissen zugegriffen werden sollte.

In der jetzigen Haushalts-Planung ist wieder kein richtiger Sparwillen erkennbar. Die Anstrengung eine schwarze „0“ zu erreichen, ist zwar im ordentlichen Haushalt erreicht worden, aber nur mit dem „Opfer“ die Bürger mit einer Steuererhöhung der Grundsteuer B zu belasten. Dabei geht es um einen Betrag von 430.000 €, also ca. einer halben Million.

Wir sind der Meinung, die halbe Million lässt sich aus dem noch vorhandenen Speckgürtel herausfinden. Das wären z.B. die Personalkosten. Wir haben z.B. 176 Stellen, davon sind 5 abgebaut. Das sind gerade mal 2 %.! Das ist uns zu wenig. Wir empfehlen hier den Altersdurchschnitt und die möglichen Abgänge durch Altersteilzeit und Rente zu analysieren. Neue Aufgabenverteilungen verhindern Neueinstellungen und reduzieren den Personalaufwand.

Die Grünanlagen und Sportstätten kosten 3,3 Mio €. Bewerten wir die 430.000 € zu den 3,3 Mio € dann sind das 13 % von dem anteiligen „Speckgürtel“. Das Schwimmbad kostet uns 1,2 Mio €, das wäre auch auf Sparpotential zu prüfen.

Wir haben festgestellt, die Pos. 13 auf S.279, die Sach- und Dienstleistungen, haben sich von 2016 auf 2017 um 600 T € erhöht. Das können wir nicht nachvollziehen, da uns keine Einzelaufstellungen zur Verfügung stehen. Selbstverständlich wissen wir,  dass der KKB zu Kostenverschiebungen im Haushalt beiträgt.

Wir wissen aber auch, es geht um ca. eine halbe Million notwendige Einsparungen !

Bewerten wir die Freiwilligen Leistungen im Gesamten, ich hatte das ja schon am 19.12.2016  aufgezeigt, dann sollte hier ebenfalls Sparpotenzial gefunden werden.

So nebenbei, der Bürgermeister zeigt uns immer Vergleiche zu anderen Städten wenn es um Steuern und anderen Aufwendungen geht, er zeigt uns aber NIE so einen Vergleich wenn es um FREIWILLIGE LEISTUNGEN GEHT… im Kreis GG ! Ja, wie wäre es…es wäre an der Zeit Herr Bürgermeister. Fazit : es wäre endlich SPAREN angesagt.

Das Sparen  ist fundamentiert in den 4 Genehmigungsauflagen des Landrates:
1.  Gebührenhaushalt Gebühren deckend
2 .Grundsätzlich keine Investitionen mit erheblichen Folgekosten (denken wir an das Main-Vorland)
3. Personalaufwand
4. Freiwillige Leistungen

Eine Prioritätenliste ist dies nicht. Aber es liegt an dem Magistrat  bzw Verwaltung diese zu bestimmen.

Wir haben nach der Stadtverordnetenversammlung vom 19.1.2016 die Leitlinien der Konsolidierung der kommunalen  Haushalte bekommen. Die Liste hatte einen Eingangsstempel vom 25. Oktober 2016 ! Ein bisschen knapp bis Dezember, aber mit guten Willen umsetzbar da sie sich mit den schon vorher bekannten 4 Genehmigungsauflagen für 2017 vom Landrat decken.

Auch wir würden das Ziel die schwarze „0“ zu erreichen unterstützen aber ohne die Steuererhöhung der Grundsteuer.

Das ist mit folgender Aktivität zu erreichen :

Freiwillige Leistungen reduzieren , bevor die Bürger belastet werden.

Im Speckgürtel (Mantel) ist genug Substanz zum Sparen vorhanden,dies ist zu prüfen

Hier muss die Verwaltung nur eine Obergrenze definieren.

Bedenken wir dabei 430.000 €,  sind von 44 Mio geplanten Ausgaben ca. 0,9 % !

Dieses Ziel sollte doch erreichbar sein.

Anfrage zu den Planungen zur Umgestaltung des Mainvorlandes

Die Stadtverordnete Tanja Mohr, DIE LINKE, beantragt die Erörterung der aktuellen Planungen zur Umgestaltung des Mainvorlandes entlang folgender Fragestellungen

1. Zeitliche Abfolge

In der Presse ist zu lesen, dass die Baumfällarbeiten bereits bis März 2017, die eigentlichen Arbeiten aber erst im Mai-Juni 2018 stattfinden sollen. Was sind die Gründe hierfür? Wir möchten genaue Informationen über die Rodungsarbeiten, sowie exakt feststellen, welche Bäume als besonders erhaltenswürdig angesehen werden. Anfrage zu den Planungen zur Umgestaltung des Mainvorlandes weiterlesen

Anfrage an den Magistrat zu Erschließungskosten Gartenstraße und Baugebiet Länger Weg II und III

Anfrage der Stadtverordneten Tanja Mohr, DIE LINKE

Im Oktober 2016 erhielten Anlieger der Gartenstraße Bescheide über den endgültigen Erschließungsbeitrag. Die Kosten für den Endausbau der Gartenstraße sind demnach um 50% gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung gestiegen. Die Eigentümer wurden erst nach 7 Jahren damit konfrontiert, dass ihr Erschließungsbeitrag immens ansteigt – mit einer Zahlungsfrist von vier Wochen.

Schon häufiger kam es in der letzten Zeit vor, dass sich Anwohner über Kostenbescheide beschwerten, die Kommunikation und den Umgang der Verwaltung kritisierten und unerwartet große Summen aufbringen mussten.

Die Gartenstraße ist eine verhältnismäßig kleine Erschließungsanlage. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Baumaßnahmen, die demnächst in den Neubaugebieten Länger Weg II und III durchgeführt werden, frage ich zu den Themen Erschließung, Vergabepraxis und der Arbeit der Verwaltung. Anfrage an den Magistrat zu Erschließungskosten Gartenstraße und Baugebiet Länger Weg II und III weiterlesen

WIK schlägt Verbesserungen bei Bürgerbeteiligung vor

Ein guter Auftakt zur neuen Wahlperiode. Jetzt können neue Standards gesetzt werden.

Mit einer großartigen Beteiligung fand Ende Mai im Atrium eine Anwohnerversammlung statt, die sich mit der Gestaltung der Grünanlagen im Neubaugebiet Länger Weg befasste. Erfreulich war die Herangehensweise von Bürgermeister Manfred Ockel. Es wurde nicht nur die Entwurfsplanung präsentiert, sondern viele einzelne Aspekte offen zur Diskussion gestellt. Mehrere Arbeitsgruppen werden sich nun mit den Details befassen und Vorschläge für die weitere Planung erarbeiten.

Die WIK unterstützt und begrüßt diese Vorgehensweise. Wir sind überzeugt: mehr Bürgerbeteiligung führt zu mehr Akzeptanz, einer höheren Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt und hilft Planungsfehler zu vermeiden.

Durch einige Standards und einfache Maßnahmen ließen sich diese Prozesse weiterentwickeln:

  1. BürgerInnenversammlungen bekannt machen

Gut war, dass die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Neubaugebiet eine Einladung im Briefkasten hatten. Darüber hinaus sollten die Termine allgemein bekannt gemacht werden. Durch Hinweise in den Zeitungen und in „Kelsterbach aktuell“, sowie im Terminkalender auf der städtischen Internetseite.

  1. Rechtzeitig einladen

Zur besseren Planung sollten Einladungen wenigstens 14 Tage im Voraus erfolgen.

  1. Politik und Öffentlichkeit miteinbeziehen

Für die politische Willensbildung ist es von Vorteil, wenn sich die Parlamentarier ein eigenes Bild davon machen können, was die Bürgerinnen und Bürger bewegt. Die Presse kann durch ihre Berichterstattung ein größeres Publikum erreichen. Deswegen auch die Fraktionen und die Presse rechtzeitig einladen.

  1. Im Internet informieren

Mit einer Darstellung auf der städtischen Website können mehrere Dinge erreicht werden:

  • Planungsunterlagen und Entwürfe online stellen. Damit sich die Leute in Ruhe informieren und konkret einbringen können
  • Beteiligung auch denen ermöglichen, die einzelne Termine nicht wahrnehmen können.
  • AnsprechpartnerInnen in der Verwaltung für Rückfragen benennen
  • Termine und „Fahrplan“ veröffentlichen
  1. Auch über Finanzen reden

Wir sind der Auffassung, dass im Rahmen der Bürgerbeteiligung auch über Kosten gesprochen werden sollte. Die Menschen haben oft ein gutes Gespür dafür. Manche Maßnahme erscheint in anderem Licht, wenn klar ist, wie viel Geld dafür in die Hand genommen werden muss.

Hier können auch die Überlegungen zu einem Bürgerhaushalt einfließen. Denn augenscheinlich lässt sich über konkrete Projekte eine bessere Beteiligung entfalten, als über den allgemeinen städtischen Haushalt.

Für die Grünflächenplanung im Länger Weg war die Versammlung ein guter Auftakt. Bürgermeister Ockel stellte klar, dass die Kosten für die Herstellung der Grünanlagen nicht auf die Erschließungsbeiträge umgelegt werden. Und er kündigte für den Herbst eine Beteiligung beim Straßenausbau im Neubaugebiet an.

WIK verzichtet auf Klage gegen Ergebnis der Kommunalwahl in Kelsterbach

Trotz erheblicher Zweifel am Zustandekommen des Kommunalwahlergebnisses in der Stadt Kelsterbach verzichtet die Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) auf die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung auf der Basis des von der Stadt veröffentlichten Ergebnisses ist damit rechtskräftig geworden. Aus Sicht der WIK war die Ablehnung eines Wahlprüfungsausschusses durch die Mehrheit der Stadtverordneten ein gravierender Fehler.

Bei der Kommunalwahl am 6. März ist es eindeutig zu Wahlrechtsverstößen gekommen:

  • bei der Post sind in größerem Umfang Wahlbenachrichtigungen verloren gegangen,
  • eine SPD-Kandidatin hat im Auftrag der Stadt Wahlbenachrichtigungen verteilt,
  • es ist zu Urkundenfälschungen bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen gekommen.

Außerdem sind zusätzlich besondere Auffälligkeiten aufgetreten:

  • das extrem hohe Briefwahlergebnis der LUB im Verhältnis zu deren wenigen Listenstimmen ist außerhalb aller bisherigen Wahlerfahrungen,
  • die Zweifel an der Echtheit von Unterschriften bei den vom Wahlleiter gezogenen Stichproben bei den Briefwählern konnten nicht alle ausgeräumt werden,
  • die vom Wahlleiter veranlasste Stichprobe bei den Unterschriften der Briefwähler hat nur weniger als 2% der Briefwähler umfasst – nämlich lediglich 30 Stichproben bei insgesamt 1941 Briefwählern – das ist viel zu wenig für eine belastbare Kontrolle,
  • bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen über das Internet fehlen auch nach der Einschätzung des Wahlleiters erforderliche Kontrollmöglichkeiten.

Für eine erfolgreiche Wahlanfechtung reicht es nach der geltenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aber nicht aus, dass Wahlrechtsverstöße vorliegen bzw. dass Zweifel am ordentlichen Verlauf der Wahl bestehen.

Die Zahl der nachgewiesenen Wahlrechtsverstöße muss zusätzlich so viele abgegebene Stimmen betreffen, dass eine Verschiebung der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung möglich ist. Dieser Nachweis ist nach Auffassung der WIK auf der Basis der vorliegenden lückenhaften Erkenntnisse aber leider noch nicht möglich, so dass eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg hätte.

Um den noch offenen Fragen weiter nachzugehen und zum Beispiel eine erweiterte Stichprobe bei den Unterschriften der Briefwähler vorzunehmen, hatte die WIK in der Stadtverordnetenversammlung am 25. April die Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch mit 19 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt – was sich in der Rückschau nach Ansicht der WIK als gravierender Fehler erweist. Andere Fraktionen – vor allem SPD und LUB, aber auch Teile der CDU – waren an der Aufklärung der noch offenen Fragen hinsichtlich des Wahlergebnisses in Kelsterbach sichtlich nicht interessiert. Parteitaktische Motive haben die Chance einer internen Aufklärung vertan.

Wir dokumentieren die Stellungnahme des Wahlleiters in voller Länge.

Einspruch unbegründet?

Am 25. April 2016 hat das Stadtparlament über den Einspruch der WIK gegen
die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 6. März abgestimmt. Der Wahlleiter
Stefan Weikl nahm zu den von uns bemängelten Punkten Stellung.
Damit die Öffentlichkeit sich umfassend darüber informieren kann, wovon
sich die Mehrheit der Stadtverordneten (SPD, LUB, Freie Wähler, FDP, EUK und Mitglieder der CDU mit 21 Stimmen von 31 ) überzeugen liessen, veröffentlichen
wir auch die Aktennotiz von Herrn Weikl komplett wie im Tagesordungspunkt 5 der
Stadtverordnetenversammlung ersichtlich.